47 F 37/77•Amtsgericht Neuss, 1978-06-15, 47 F 37/77
Amtsgericht Neuss, 1978-06-15, 47 F 37/77
47 F 37/77Gericht erster Instanz15.06.1978
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 47 F 37/77 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1978-06-15
Aktenzeichen: 47 F 37/77
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1978:0615.47F37.77.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
I.
Die am 12.03.1971 vor dem Standesbeamten in Norf unter Heiratseintrag Nr. 8/1971 geschlossene Ehe der Parteien wird geschie-den.
II.
Die elterliche Gewalt über die am 26.09.1971 geborenen Tochter N wird der Antragstellerin übertragen.
III.
Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Normenkon-trollverfahren ausgesetzt.
IV.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.
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