Amtsgericht Neuss, 1978-06-15, 47 F 37/77

47 F 37/77Gericht erster Instanz15.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 47 F 37/77 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1978-06-15

Aktenzeichen: 47 F 37/77

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1978:0615.47F37.77.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

I.

Die am 12.03.1971 vor dem Standesbeamten in Norf unter Heiratseintrag Nr. 8/1971 geschlossene Ehe der Parteien wird geschie-den.

II.

Die elterliche Gewalt über die am 26.09.1971 geborenen Tochter N wird der Antragstellerin übertragen.

III.

Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Normenkon-trollverfahren ausgesetzt.

IV.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.

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