Amtsgericht Neuss, 1986-03-21, 36 C 737/85

36 C 737/85Gericht erster Instanz21.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 737/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-03-21

Aktenzeichen: 36 C 737/85

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1986:0321.36C737.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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