36 C 737/85•Amtsgericht Neuss, 1986-03-21, 36 C 737/85
Amtsgericht Neuss, 1986-03-21, 36 C 737/85
36 C 737/85Gericht erster Instanz21.03.1986
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 36 C 737/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-03-21
Aktenzeichen: 36 C 737/85
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1986:0321.36C737.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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