36 C 745/85•Amtsgericht Neuss, 1986-03-27, 36 C 745/85
Amtsgericht Neuss, 1986-03-27, 36 C 745/85
36 C 745/85Gericht erster Instanz27.03.1986
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 36 C 745/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-03-27
Aktenzeichen: 36 C 745/85
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1986:0327.36C745.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Kläger vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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