30 C 303/85•Amtsgericht Neuss, 1986-04-30, 30 C 303/85
Amtsgericht Neuss, 1986-04-30, 30 C 303/85
30 C 303/85Gericht erster Instanz30.04.1986
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 303/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-04-30
Aktenzeichen: 30 C 303/85
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1986:0430.30C303.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beweissicherungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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