Amtsgericht Neuss, 1986-04-30, 30 C 303/85

30 C 303/85Gericht erster Instanz30.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 30 C 303/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-04-30

Aktenzeichen: 30 C 303/85

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1986:0430.30C303.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beweissicherungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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