36 C 532/87•Amtsgericht Neuss, 1988-01-22, 36 C 532/87
Amtsgericht Neuss, 1988-01-22, 36 C 532/87
36 C 532/87Gericht erster Instanz22.01.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 36 C 532/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-01-22
Aktenzeichen: 36 C 532/87
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1988:0122.36C532.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 125,96 DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
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