Amtsgericht Neuss, 1988-01-22, 36 C 532/87

36 C 532/87Gericht erster Instanz22.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 532/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-01-22

Aktenzeichen: 36 C 532/87

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1988:0122.36C532.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 125,96 DM zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

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