30 C 518/87•Amtsgericht Neuss, 1988-05-11, 30 C 518/87
Amtsgericht Neuss, 1988-05-11, 30 C 518/87
30 C 518/87Gericht erster Instanz11.05.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 518/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-05-11
Aktenzeichen: 30 C 518/87
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1988:0511.30C518.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 09. Dezember 1987 wird aufgehoben.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamgläubiger 53,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05. Juni 1987 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 9/10, die Beklagten als Gesamtschuldner 1/10 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis; diese tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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