Amtsgericht Neuss, 1988-05-11, 30 C 518/87

30 C 518/87Gericht erster Instanz11.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 30 C 518/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-05-11

Aktenzeichen: 30 C 518/87

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1988:0511.30C518.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 09. Dezember 1987 wird aufgehoben.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamgläubiger 53,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05. Juni 1987 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 9/10, die Beklagten als Gesamtschuldner 1/10 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis; diese tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.