36 C 232/88•Amtsgericht Neuss, 1988-07-01, 36 C 232/88
Amtsgericht Neuss, 1988-07-01, 36 C 232/88
36 C 232/88Gericht erster Instanz01.07.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 36 C 232/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-07-01
Aktenzeichen: 36 C 232/88
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1988:0701.36C232.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Abteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 174,-- DM nebst 4 %
Zinsen von 12,-- DM seit dem 01.01.88, von weiteren je 31,-- DM
seit dem 01.02. und 01.03.88 und von weiteren 100,-- DM seit
dem 01.04.88 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11/18, der
Beklagte zu 7/18.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.