Amtsgericht Neuss, 1989-04-14, 36 C 114/88

36 C 114/88Gericht erster Instanz14.04.1989

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 114/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-04-14

Aktenzeichen: 36 C 114/88

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1989:0414.36C114.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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