Amtsgericht Neuss, 1989-10-13, 36 C 337/89

36 C 337/89Gericht erster Instanz13.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 337/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-10-13

Aktenzeichen: 36 C 337/89

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1989:1013.36C337.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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