30 C 326/88•Amtsgericht Neuss, 1990-02-14, 30 C 326/88
Amtsgericht Neuss, 1990-02-14, 30 C 326/88
30 C 326/88Gericht erster Instanz14.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 326/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-02-14
Aktenzeichen: 30 C 326/88
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:0214.30C326.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Abteilung
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.047,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.10.1987 sowie weitere 370,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1989 sowie weitere 932,76 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 03.12.1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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