30 C 11/90•Amtsgericht Neuss, 1990-02-28, 30 C 11/90
Amtsgericht Neuss, 1990-02-28, 30 C 11/90
30 C 11/90Gericht erster Instanz28.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 11/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-02-28
Aktenzeichen: 30 C 11/90
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:0228.30C11.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 DM nebst 4 % Zinsen
seit dem 17.01.1989 zu zahlen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder
Hinterlegung in Höhe von 1.800,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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