30 C 202/90•Amtsgericht Neuss, 1990-05-30, 30 C 202/90
Amtsgericht Neuss, 1990-05-30, 30 C 202/90
30 C 202/90Gericht erster Instanz30.05.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 202/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-05-30
Aktenzeichen: 30 C 202/90
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:0530.30C202.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Streitwert: 6.600,00 DM
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