Amtsgericht Neuss, 1990-05-30, 30 C 202/90

30 C 202/90Gericht erster Instanz30.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 30 C 202/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-05-30

Aktenzeichen: 30 C 202/90

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:0530.30C202.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 6.600,00 DM

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