Amtsgericht Neuss, 1990-06-13, 30 C 147/90

30 C 147/90Gericht erster Instanz13.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 30 C 147/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-06-13

Aktenzeichen: 30 C 147/90

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:0613.30C147.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 6.585,60 DM

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