30 C 187/90•Amtsgericht Neuss, 1990-10-24, 30 C 187/90
Amtsgericht Neuss, 1990-10-24, 30 C 187/90
30 C 187/90Gericht erster Instanz24.10.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 30 C 187/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-24
Aktenzeichen: 30 C 187/90
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:1024.30C187.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
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Das Versäumnisurteil vom 16.05.1990 bleibt aufrechterhalten.
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Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
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Die Zwangsvollstreckung darf gegen Sicherheitsleistung des Klägers in
Höhe von 2.600,00 DM fortgesetzt werden.
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