Amtsgericht Neuss, 1990-10-24, 30 C 187/90

30 C 187/90Gericht erster Instanz24.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 30 C 187/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-10-24

Aktenzeichen: 30 C 187/90

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:1024.30C187.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 16.05.1990 bleibt aufrechterhalten.

  2. Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  3. Die Zwangsvollstreckung darf gegen Sicherheitsleistung des Klägers in

Höhe von 2.600,00 DM fortgesetzt werden.

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