32 C 374/90•Amtsgericht Neuss, 1990-12-11, 32 C 374/90
Amtsgericht Neuss, 1990-12-11, 32 C 374/90
32 C 374/90Gericht erster Instanz11.12.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 32 C 374/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-11
Aktenzeichen: 32 C 374/90
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:1211.32C374.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts E vom 02.08.1990 - Geschäftsnummer 14 B #####/####- wird die Klage abgewie-sen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 500,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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