Amtsgericht Neuss, 1990-12-11, 32 C 374/90

32 C 374/90Gericht erster Instanz11.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 32 C 374/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-12-11

Aktenzeichen: 32 C 374/90

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1990:1211.32C374.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts E vom 02.08.1990 - Geschäftsnummer 14 B #####/####- wird die Klage abgewie-sen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 500,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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