Amtsgericht Neuss, 1992-02-28, 40 C 282/91

40 C 282/91Gericht erster Instanz28.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 40 C 282/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-28

Aktenzeichen: 40 C 282/91

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1992:0228.40C282.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 464,86 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 23.09.1990 sowie 19,20 DM an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/6, die Beklagte 5/6.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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