Amtsgericht Neuss, 1992-05-22, 36 C 48/92

36 C 48/92Gericht erster Instanz22.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 48/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-05-22

Aktenzeichen: 36 C 48/92

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1992:0522.36C48.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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