33 C 621/91•Amtsgericht Neuss, 1992-09-10, 33 C 621/91
Amtsgericht Neuss, 1992-09-10, 33 C 621/91
33 C 621/91Gericht erster Instanz10.09.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 33 C 621/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-10
Aktenzeichen: 33 C 621/91
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1992:0910.33C621.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinkann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von DM 900,-- abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-
streckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte
Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürden zugelassenen deutschen
Kreditinstitutes bewirkt werden.
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