Amtsgericht Neuss, 1996-03-15, 39 C 312/95

39 C 312/95Gericht erster Instanz15.03.1996

Regest

Schmerzensgeld i. H. v. 2.000,00 DM ist angemessen bei Distorsionstrauma mit anderthalbmonatiger Arbeitsunfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 39 C 312/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-15

Aktenzeichen: 39 C 312/95

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1996:0315.39C312.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. Zivilabteilung

Normen: BGB §§ 823, 847

Leitsätze

Schmerzensgeld i. H. v. 2.000,00 DM ist angemessen bei Distorsionstrauma mit anderthalbmonatiger Arbeitsunfähigkeit

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1995 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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