39 C 312/95•Amtsgericht Neuss, 1996-03-15, 39 C 312/95
Amtsgericht Neuss, 1996-03-15, 39 C 312/95
39 C 312/95Gericht erster Instanz15.03.1996
Regest
Schmerzensgeld i. H. v. 2.000,00 DM ist angemessen bei Distorsionstrauma mit anderthalbmonatiger Arbeitsunfähigkeit
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 39 C 312/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-15
Aktenzeichen: 39 C 312/95
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1996:0315.39C312.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 823, 847
Leitsätze
Schmerzensgeld i. H. v. 2.000,00 DM ist angemessen bei Distorsionstrauma mit anderthalbmonatiger Arbeitsunfähigkeit
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1995 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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