42 C 168/97•Amtsgericht Neuss, 1997-07-30, 42 C 168/97
Amtsgericht Neuss, 1997-07-30, 42 C 168/97
42 C 168/97Gericht erster Instanz30.07.1997
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 42 C 168/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-30
Aktenzeichen: 42 C 168/97
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1997:0730.42C168.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42. Zivilabteilung
Tenor
- 1 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 1.168,00 nebst 4% Zinsen
seit dem 09.11.1996 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- 2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- 3 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
DM 1.760,00, die auch in Form einer selbstshuldnerischen Bürgschaft
einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann,
abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in
gleicher Höhe leistet
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