Amtsgericht Neuss, 1999-01-06, 75/30 C 3156/98

75/30 C 3156/98Gericht erster Instanz06.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 75/30 C 3156/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-06

Aktenzeichen: 75/30 C 3156/98

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1999:0106.75.30C3156.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch den Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.036,14 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.10.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM, die auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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