87/42 C 6702/99•Amtsgericht Neuss, 2000-08-02, 87/42 C 6702/99
Amtsgericht Neuss, 2000-08-02, 87/42 C 6702/99
87/42 C 6702/99Gericht erster Instanz02.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 87/42 C 6702/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-02
Aktenzeichen: 87/42 C 6702/99
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2000:0802.87.42C6702.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.699,00 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 14.07.1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen großen Bank oder Sparkasse erbracht werden
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.