Amtsgericht Neuss, 2001-03-02, 84/39 C 5570/00

84/39 C 5570/00Gericht erster Instanz02.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 84/39 C 5570/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-02

Aktenzeichen: 84/39 C 5570/00

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2001:0302.84.39C5570.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Spix, Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 560,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

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