84/39 C 5570/00•Amtsgericht Neuss, 2001-03-02, 84/39 C 5570/00
Amtsgericht Neuss, 2001-03-02, 84/39 C 5570/00
84/39 C 5570/00Gericht erster Instanz02.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 84/39 C 5570/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-02
Aktenzeichen: 84/39 C 5570/00
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2001:0302.84.39C5570.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Spix, Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 560,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.
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