33 C 6161/00•Amtsgericht Neuss, 2001-04-18, 33 C 6161/00
Amtsgericht Neuss, 2001-04-18, 33 C 6161/00
33 C 6161/00Gericht erster Instanz18.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 33 C 6161/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-18
Aktenzeichen: 33 C 6161/00
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2001:0418.33C6161.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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