7 Ds 18/02•Amtsgericht Neuss, 2002-08-19, 7 Ds 18/02
Amtsgericht Neuss, 2002-08-19, 7 Ds 18/02
7 Ds 18/02Gericht erster Instanz19.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 7 Ds 18/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-19
Aktenzeichen: 7 Ds 18/02
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2002:0819.7DS18.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
für Recht erkannt:
Der Angeklagte H wird wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro, also insgesamt 3.500 Euro verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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