31 C 3369/02•Amtsgericht Neuss, 2002-11-26, 31 C 3369/02
Amtsgericht Neuss, 2002-11-26, 31 C 3369/02
31 C 3369/02Gericht erster Instanz26.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 31 C 3369/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-26
Aktenzeichen: 31 C 3369/02
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2002:1126.31C3369.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch seine Verteidigung in dem Strafverfahren 409 Js 216/00 der Staatsanwaltschaft L entstandenen restlichen Verteidigerkosten in Höhe von 118,62 EUR (= 232,00 DM) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 01.02.2002 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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