Amtsgericht Neuss, 2002-11-26, 31 C 3369/02

31 C 3369/02Gericht erster Instanz26.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 31 C 3369/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-26

Aktenzeichen: 31 C 3369/02

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2002:1126.31C3369.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch seine Verteidigung in dem Strafverfahren 409 Js 216/00 der Staatsanwaltschaft L entstandenen restlichen Verteidigerkosten in Höhe von 118,62 EUR (= 232,00 DM) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 01.02.2002 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.