87 C 2879/02•Amtsgericht Neuss, 2004-04-27, 87 C 2879/02
Amtsgericht Neuss, 2004-04-27, 87 C 2879/02
87 C 2879/02Gericht erster Instanz27.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 87 C 2879/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-27
Aktenzeichen: 87 C 2879/02
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2004:0427.87C2879.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in
gleicher Höhe leisten.
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