Amtsgericht Neuss, 2004-04-27, 87 C 2879/02

87 C 2879/02Gericht erster Instanz27.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 87 C 2879/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-27

Aktenzeichen: 87 C 2879/02

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2004:0427.87C2879.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in

gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.