46 F 470/03•Amtsgericht Neuss, 2007-03-20, 46 F 470/03
Amtsgericht Neuss, 2007-03-20, 46 F 470/03
46 F 470/03Gericht erster Instanz20.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 46 F 470/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 46 F 470/03
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2007:0320.46F470.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht
Tenor
I.
Die am 11. Dezember 1995 vor dem Standesbeamten des Standesamtes in Bergisch Gladbach unter der Heiratsregisternummer ...geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
II.
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin 33.028,50 € als Zugewinnausgleichs nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien hieraus zu zahlen; die weitergehende Klage der Antragsgegnerin auf Zahlung von Zuge-winnausgleich wird abgewiesen.
III.
Der öffentlich–rechtliche Versorgungsausgleich wird wie folgt durchgeführt:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei dem Versorgungswerk der Zahnärzte Nordrhein in Düsseldorf werden durch Realteilung für die Antragsgegnerin bei dem Versorgungswerk der Zahnärzte Nordrhein in Düsseldorf Rentenanwartschaften von monatlich 166,19 EUR, bezogen auf den 30.09.2003, begründet.
IV.
Von den Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller 1/3, die Antragsgegnerin 2/3 zu tragen.
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