75 C 6927/05•Amtsgericht Neuss, 2007-07-31, 75 C 6927/05
Amtsgericht Neuss, 2007-07-31, 75 C 6927/05
75 C 6927/05Gericht erster Instanz31.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 75 C 6927/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: 75 C 6927/05
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2007:0731.75C6927.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 75 C
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Neuss vom 01.02.2007 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger oder die Streithelferin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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