Amtsgericht Neuss, 2009-01-28, 101 C 442/07

101 C 442/07Gericht erster Instanz28.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 101 C 442/07

Entscheidungsdatum: 2009-01-28

Aktenzeichen: 101 C 442/07

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0128.101C442.07.00

Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht

Tenor

  1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 30.08.2007 zu dem Tagesordnungspunkt „Entlastung der Verwaltung“ wird für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verwalterin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.