101 C 442/07•Amtsgericht Neuss, 2009-01-28, 101 C 442/07
Amtsgericht Neuss, 2009-01-28, 101 C 442/07
101 C 442/07Gericht erster Instanz28.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 101 C 442/07
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: 101 C 442/07
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0128.101C442.07.00
Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht
Tenor
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Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 30.08.2007 zu dem Tagesordnungspunkt „Entlastung der Verwaltung“ wird für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verwalterin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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