Amtsgericht Neuss, 2009-06-24, 84 C 1401/09

84 C 1401/09Gericht erster Instanz24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 84 C 1401/09

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 84 C 1401/09

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0624.84C1401.09.00

Spruchkörper: durch die Richterin

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 482,97 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 03.05.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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