85 C 4730/09•Amtsgericht Neuss, 2010-01-21, 85 C 4730/09
Amtsgericht Neuss, 2010-01-21, 85 C 4730/09
85 C 4730/09Gericht erster Instanz21.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 85 C 4730/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 85 C 4730/09
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2010:0121.85C4730.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 85. Abteilung
Tenor
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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