Amtsgericht Neuss, 2010-01-21, 85 C 4730/09

85 C 4730/09Gericht erster Instanz21.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 85 C 4730/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-21

Aktenzeichen: 85 C 4730/09

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2010:0121.85C4730.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 85. Abteilung

Tenor

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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