77 C 6091/08•Amtsgericht Neuss, 2010-06-24, 77 C 6091/08
Amtsgericht Neuss, 2010-06-24, 77 C 6091/08
77 C 6091/08Gericht erster Instanz24.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 77 C 6091/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: 77 C 6091/08
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2010:0624.77C6091.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 77. Abteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank dem 20.01.2009 zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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