82 C 2583/10•Amtsgericht Neuss, 2011-01-07, 82 C 2583/10
Amtsgericht Neuss, 2011-01-07, 82 C 2583/10
82 C 2583/10Gericht erster Instanz07.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 82 C 2583/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-07
Aktenzeichen: 82 C 2583/10
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2011:0107.82C2583.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 82. Abteilung
Tenor
1.Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft … auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 26.5.2010 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Entlastung des Verwaltungsbeirats); 4 (Betriebs-kostenabrechnung 2008); 5 (Betriebskostenabrechnung 2009); 8 (Dachsanierung); 9 (Vereinbarung mit der WEG …) und 12 (Hausgeldrückstand …) werden für unwirksam erklärt.
2.Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,00 € vorläufig vollstreckbar.
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