Amtsgericht Neuss, 2012-05-31, 51 F 10/12

51 F 10/12Gericht erster Instanz31.05.2012

Regest

Keine Anwendbarkeit von § 33 Abs. 1 VersAusglG auf durch Vergleich abgefundene Unterhaltsansprüche

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 51 F 10/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-31

Aktenzeichen: 51 F 10/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:0531.51F10.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 51. Familienabteilung

Normen: VersAusglG § 33

Leitsätze

Keine Anwendbarkeit von § 33 Abs. 1 VersAusglG auf durch Vergleich abgefundene Unterhaltsansprüche

Tenor

  1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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