82 C 852/12•Amtsgericht Neuss, 2012-05-31, 82 C 852/12
Amtsgericht Neuss, 2012-05-31, 82 C 852/12
82 C 852/12Gericht erster Instanz31.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 82 C 852/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-31
Aktenzeichen: 82 C 852/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:0531.82C852.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 82 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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