84 C 5219/11•Amtsgericht Neuss, 2012-06-14, 84 C 5219/11
Amtsgericht Neuss, 2012-06-14, 84 C 5219/11
84 C 5219/11Gericht erster Instanz14.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 84 C 5219/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-14
Aktenzeichen: 84 C 5219/11
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:0614.84C5219.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 84. Zivilabteilung
Normen: WEG § 21 Abs. 4; BGB § 242; HKV §§ 3, 7
Tenor
Der auf der Eigentümerversammlung vom 10.11.2011 zu TOP 1 gefasste Beschluss über die Jahresabrechnung für das Kalenderjahr 2010 einschließlich der sich daraus ergebenden Hausgeldeinzelabrechnungen wird für ungültig erklärt.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
-
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.