Amtsgericht Neuss, 2012-12-12, 78 C 2996/12

78 C 2996/12Gericht erster Instanz12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 78 C 2996/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 78 C 2996/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:1212.78C2996.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 78. Zivilabteilung

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Neuss vom 13.10.2012 von dem Kläger 843,71 Euro - achthundertdreiundvierzig Euro und einundsiebzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 06.11.2012 an die Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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