90 C 2716/12•Amtsgericht Neuss, 2013-01-16, 90 C 2716/12
Amtsgericht Neuss, 2013-01-16, 90 C 2716/12
90 C 2716/12Gericht erster Instanz16.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 90 C 2716/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-16
Aktenzeichen: 90 C 2716/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0116.90C2716.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 90. Zivilabteilung
Normen: BGB § 241
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, einen Bonus in Höhe von 140,00 € mit der ersten Jahresrechnung für die Stromlieferung nach zwölf Monaten zu Gunsten des Klägers zu verrechnen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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