92 C 5064/12•Amtsgericht Neuss, 2013-07-03, 92 C 5064/12
Amtsgericht Neuss, 2013-07-03, 92 C 5064/12
92 C 5064/12Gericht erster Instanz03.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 92 C 5064/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-03
Aktenzeichen: 92 C 5064/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0703.92C5064.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 92 C
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 2.000,00€ festgesetzt (Klage und Widerklage je 1.000,00€).
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