Amtsgericht Neuss, 2015-01-06, 67 M 3122/14

67 M 3122/14Gericht erster Instanz06.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 67 M 3122/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-06

Aktenzeichen: 67 M 3122/14

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:0106.67M3122.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 67 M

Tenor

wird die als Erinnerung auszulegende sofortige Beschwerde des Schuldners vom 23.12.2014 gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft kostenpflichtig zurückgewiesen.

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