Amtsgericht Neuss, 2015-02-17, 75 C 3139/14

75 C 3139/14Gericht erster Instanz17.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 75 C 3139/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-17

Aktenzeichen: 75 C 3139/14

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:0217.75C3139.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 75

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.002,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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