Amtsgericht Neuss, 2015-05-19, 75 C 4817/14

75 C 4817/14Gericht erster Instanz19.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 75 C 4817/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-19

Aktenzeichen: 75 C 4817/14

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:0519.75C4817.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 75 C 4817/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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