75 C 4817/14•Amtsgericht Neuss, 2015-05-19, 75 C 4817/14
Amtsgericht Neuss, 2015-05-19, 75 C 4817/14
75 C 4817/14Gericht erster Instanz19.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 75 C 4817/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-19
Aktenzeichen: 75 C 4817/14
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:0519.75C4817.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 75 C 4817/14
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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