77 C 1517/15•Amtsgericht Neuss, 2016-05-09, 77 C 1517/15
Amtsgericht Neuss, 2016-05-09, 77 C 1517/15
77 C 1517/15Gericht erster Instanz09.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 77 C 1517/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-09
Aktenzeichen: 77 C 1517/15
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2016:0509.77C1517.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 77. Zivilabteilung Amtsgericht Neuss
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 121,31 EUREUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 14 % und der Kläger zu 86%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil wird zugelassen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung weitere Lohnkosten in Höhe von 105,95 EUR wendet.
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