Amtsgericht Neuss, 2016-08-09, 77 C 1425/16

77 C 1425/16Gericht erster Instanz09.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 77 C 1425/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-09

Aktenzeichen: 77 C 1425/16

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2016:0809.77C1425.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 77 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

an den Kläger 372,13 EUR nebst jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2015 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt B. GmbH, in N. wegen etwaiger unnötiger Reparaturarbeiten am Unfallfahrzeug des Klägers mit dem amtlichen Kennzeichen XX , die mit der Rechnung vom 27.08.2015, Nr. 108504-15 abgerechnet worden sind, an die Beklagten als Gesamtgläubiger;

den Kläger von Anwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten L. u. a. in Höhe von 83,54 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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