Amtsgericht Neuss, 2017-09-14, 78 C 2651/15

78 C 2651/15Gericht erster Instanz14.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 78 C 2651/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-14

Aktenzeichen: 78 C 2651/15

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2017:0914.78C2651.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 78

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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