78 C 2651/15•Amtsgericht Neuss, 2017-09-14, 78 C 2651/15
Amtsgericht Neuss, 2017-09-14, 78 C 2651/15
78 C 2651/15Gericht erster Instanz14.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 78 C 2651/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-14
Aktenzeichen: 78 C 2651/15
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2017:0914.78C2651.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 78
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.