Amtsgericht Neuss, 2018-08-08, 80 C 2220/17

80 C 2220/17Gericht erster Instanz08.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 80 C 2220/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-08

Aktenzeichen: 80 C 2220/17

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2018:0808.80C2220.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 80

Tenor

Die Klage wird abgwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden,wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

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