80 C 2220/17•Amtsgericht Neuss, 2018-08-08, 80 C 2220/17
Amtsgericht Neuss, 2018-08-08, 80 C 2220/17
80 C 2220/17Gericht erster Instanz08.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 80 C 2220/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-08
Aktenzeichen: 80 C 2220/17
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2018:0808.80C2220.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 80
Tenor
Die Klage wird abgwiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden,wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
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