Amtsgericht Neuss, 2019-11-08, 93 C 1989/19

93 C 1989/19Gericht erster Instanz08.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 93 C 1989/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-08

Aktenzeichen: 93 C 1989/19

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2019:1108.93C1989.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 93 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostengegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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