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44 F 7/20•Amtsgericht Neuss, 2021-05-12, 44 F 7/20
44 F 7/20Gericht erster Instanz12.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 44 F 7/20
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2021:0512.44F7.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 44 F 7/20
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Mai 2021 Betreuungsunterhalt in Höhe von monatlich 635 €, zahlbar innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 4. Werktag eines Monats zu zahlen.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen Betreuungsunterhalt für den Zeitraum März 2019 bis einschließlich April 2021 in Höhe von insgesamt 14.534,89 €, davon einen Betrag i.H.v. 2.409,60 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.2.2021 an die Antragstellerin und einen Betrag i.H.v. 12.125,29 € an das Jobcenter M. BG Nr. N01 zu zahlen.
Die weitergehenden Anträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 1/3 und der Antragsgegner 2/3.
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