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101 C 3381/19•Amtsgericht Neuss, 2021-08-16, 101 C 3381/19
101 C 3381/19Gericht erster Instanz16.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-16
Aktenzeichen: 101 C 3381/19
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2021:0816.101C3381.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101 Ziviabteilung
Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte 413,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2921 zu zahlen.
im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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